Sozialpolitik
AWO Mittelrhein

Mit Projekten wie BANDAS und Aktionen wie dem Social Hackathon zeigte sich, dass die AWO Mittelrhein Sozialpolitik lebt – kreativ, engagiert und stets im Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

Aktiv. Sozial. Politisch.

AWO Mittelrhein – für Vielfalt und Chancengleichheit

                       Die AWO Mittelrhein setzt sich mit kreativen und vielfältigen Initiativen und Kampagnen für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein. Ein herausragendes Beispiel ist das Projekt BANDAS des Migrationsfachdienstes, das sich dem Diskriminierungsschutz im schulischen Kontext widmet. Schüler*innen und Lehrkräfte werden unterstützt, Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken. Innerhalb des Angebots besteht seit April 2021 die Möglichkeit für Schüler*innen mit Diskriminierungserfahrungen ab der fünften Klasse, sich an BANDAS zu wenden.

Ein Highlight war 2023 die mehrtägige Online-Veranstaltung AWO Social Hackathon unter dem Motto „Mach’s besser!“, bei dem kreative Student*innen eingeladen wurden, in Teams verschiedene innovative Lösungen für soziale Herausforderungen zu entwickeln. Im selben Jahr motivierte der Wettbewerb AWO Funkensprühen die Mitarbeitenden der gesamten AWO Mittelrhein, ihre eigenen Ideen zur Verbesserung der sozialen Arbeit einzubringen. Bis 2019 wurde der Wettbewerb (damals noch „Funkensprüher”) von der GESA ausgerichtet.

Die AWO Mittelrhein zeigte auch 2020 bis 2023 wieder mit ihrem umfassenden Engagement, dass soziale Verantwortung und Vielfalt nicht nur Schlagworte sind, sondern aktiv gelebt werden.

Die Erweiterung auf den Konzern zeigt, wie wichtig der Ideenreichtum für die Entwicklung der AWO ist. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Ausbildung von Fachkräften gelegt. Der Ausbildungstag für Kitafachkräfte im Düsseldorfer Landtag bietet jährlich eine Plattform, um zukünftige Erzieher*innen zu inspirieren und ihnen wertvolle politische Einblicke zu geben. Die Mitarbeiter*innen im Bezirksverband und in den Gesellschaften engagieren sich aktiv in der Öffentlichkeit, etwa durch die Teilnahme am Stadtradeln, um ein Zeichen für nachhaltige Mobilität zu setzen, oder auch bei der ColognePride (CSD) in Köln, um für die Rechte der LGBTQ+-Gemeinschaft einzutreten. Bezirksweit engagieren Haupt- und Ehrenamtliche sich regelmäßig bei AWO gegen Rassismus. Durch Aufklärung, Kampagnen und Veranstaltungen setzen sie Zeichen gegen Ausgrenzung und für ein respektvolles Miteinander.

Frühkindliche Bildung

Wege in die Zukunft:
Kita neu denken und
Teilhabe schaffen

 

                       Mit frischen Ideen und Mut zur Innovation stellt die Arbeiterwohlfahrt NRW in ihrem Konzeptpapier „Das Kitasystem neu denken“ mögliche Lösungsansätze für den Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen vor. Dabei steht die Sicherung der Qualität der frühkindlichen Bildung im Fokus.

Rund 840 AWO-Kitas in NRW stehen wie viele andere Träger vor dem Problem, qualifiziertes pädagogisches Personal zu finden. Der Fachkräftemangel bringt die Einrichtungen zunehmend an ihre Grenzen. Ein personeller Puffer, um Ausfälle zu kompensieren, ist oft nicht möglich, was im schlimmsten Fall zu eingeschränkten Betreuungszeiten führt. Dies stellt Eltern, Kinder und pädagogische Fachkräfte vor Herausforderungen. Die Qualität der Bildungsarbeit ist gefährdet, und sinkende Arbeitszufriedenheit ist die Folge.

Aus dieser Notwendigkeit heraus setzt die AWO in NRW den Impuls, das Kitasystem neu zu denken. In einem Konzeptpapier werden Lösungsansätze präsentiert, um den Herausforderungen des quantitativen Bedarfs und den Ansprüchen an Qualität gerecht zu werden.

Im Mittelpunkt des Konzepts steht die Einführung von profilergänzenden Kräften innerhalb der personellen Mindestbesetzung. Diese innovative Maßnahme ermöglicht, dass sich das pädagogisch ausgebildete Personal verstärkt der Kernaufgabe widmen kann – der Bildung und Förderung von Kindern – und gleichzeitig aktiv an der Qualitätssicherung mitwirkt. Um die organisatorische Struktur weiter zu stärken, werden Leitungssharing, Funktionsstellen und Verwaltungskräfte in die Überlegungen einbezogen. Eine auskömmliche Finanzierung von Fachberatung ist für die AWO unabdingbar.

Das Konzeptpapier wurde an politische Akteur*innen und weitere Interessenvertreter*innen versendet und lädt politische Entscheidungsträger*innen ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu erwirken.

Gestaltung eines Konzeptpapiers der AWO NRW mit dem Titel 'Kitasystem neu denken'. Farbige Kreise symbolisieren Ideenvielfalt in einer Glühbirne. Themenschwerpunkte: Sozialpolitik, Fachkräfteproblematik und Qualitätsansprüche im Kita-System. Geschäftsbericht als Basis.
Gestaltung eines Konzeptpapiers der AWO NRW mit dem Titel 'Kitasystem neu denken'. Farbige Kreise symbolisieren Ideenvielfalt in einer Glühbirne. Themenschwerpunkte: Sozialpolitik, Fachkräfteproblematik und Qualitätsansprüche im Kita-System. Geschäftsbericht als Basis.

Sprach-Kitas: NRW sichert Förderung und setzt auf Qualität in der Sprachbildung

                       Das ehemalige Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ förderte durch das BMFSFJ von 2016 bis Mitte 2023 die sprachliche Bildung in den Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Es richtete sich insbesondere an Kitas, die von Kindern mit einem hohen Anteil an sprachlichem Förderbedarf besucht wurden. Die Schwerpunkte bildeten die drei Säulen: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und Zusammenarbeit der Familien. Im Jahr 2020 wurde die vierte Säule „Digitale Medien“ durch zusätzliche Fördermittel aufgebaut. Für jede Sprach-Kita wurden Mittel für die Finanzierung einer zusätzlichen Fachkraft im Umfang einer halben Stelle bereitgestellt. Das Programm sah verpflichtend vor, dass diese zusätzlichen Sprach-Fachkräfte im Tandem mit der Einrichtungsleitung von einer externen Fachberatung begleitet werden. Die evaluierten Erfolge des Programms basierten nicht zuletzt auf dieser Multiplikatorenstruktur.

Symbolkarten auf einem blauen Hintergrund zur Unterstützung der Kommunikation im Kita-Alltag. Abgebildet sind Symbole wie Malen, ein Bilderbuch, eine Tastatur und soziale Interaktion. Präsentiert im Rahmen des AWO-Fachtags 'Sprechen ist Miteinander'.
Workshop-Materialien vom AWO-Fachtag 'Sprechen ist Miteinander', bei dem Sozialpolitik und das Kita-System thematisiert werden. Handgeschriebene Schilder auf einem Tisch mit Fokus auf 'Aktives Zuhören' und Prinzipien der Kommunikation.
Kita-Fachtag – Sprechen ist Miteinander

Der AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V. richtete ab 2016 drei Verbünde ein und stellte die externen Fachberatungen für rund 40 Sprach-Kitas im Einzugsgebiet des Bezirksverbandes bereit. Ende 2022 kündigte der Bund das Ende der Förderung an und forderte die Länder auf, diese zu übernehmen. Nach Protesten und einer Petition mit über 250.000 Unterschriften wurde die Bundesförderung um sechs Monate verlängert. Seit Juli 2023 hat NRW die Förderung der 1.300 Sprach-Kitas übernommen und setzt damit einen Qualitätsschwerpunkt in der sprachlichen Bildung.

Durch die Übernahme des Programmes konnten die Sprach-Fachkräfte und Sprach-Fachberatungen zunächst aufatmen: 30 % der Kinder in den Kindertageseinrichtungen in NRW wachsen in Familien auf, die Deutsch als Zweitsprache erlernen. Über die weitere Förderung können insbesondere diese Kinder enorm profitieren.

Kritik sollte dennoch geübt werden!

Die Finanzierung – sowohl im Bundes- als auch im Landesprogramm – ist schon lange nicht mehr auskömmlich. Der anhaltende Programm-Status führt dazu, dass nach wie vor nicht von einer nachhaltigen Strategie für eine qualitätsvolle frühkindliche Bildung gesprochen werden kann. Ziel sollte es sein, dass sprachliche Bildung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterfüttert wird – und das bundesweit.

Bundesteilhabegesetz (BTHG):
im Spagat zwischen Chancen und Herausforderungen

                       Mit der dritten Reformstufe im Jahr 2020 sind die Landesjugendämter in NRW für die Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen und in der Frühförderung in NRW zuständig. Gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege in NRW wurden Landesrahmenverträge geschlossen, die den verbindlichen rechtlichen Rahmen geschaffen haben, um Teilhabe auch in den frühkindlichen Bildungsinstitutionen umsetzen zu können. Durch eine personenzentrierte Bedarfsermittlung rücken die Bedarfe des individuellen Kindes hiermit mehr in den Mittelpunkt.

Paradigmenwechsel auf allen Ebenen

In allen Kitas der AWO am Mittelrhein werden zwar schon länger, aber seit 2020 nachweislich vermehrt Kinder mit (drohender) Behinderung betreut und gefördert. Die neue, höchst komplexe Förderstruktur im Land NRW bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. In der Übergangsphase musste der Zuständigkeitswechsel zwischen den verschiedenen Leistungsträgern kommuniziert werden und Kita-Teams mussten neu geschult werden. Auch externe Faktoren, insbesondere die Corona-Pandemie, die alle Beteiligten stark beeinträchtigt hat, haben eine zentrale Rolle gespielt.

Die größte Herausforderung ist zweifellos der Fachkräftemangel. In den Einrichtungen fehlen qualifizierte Fachkräfte. Auch die Spitzenverbände mussten ihre Beratungsleistung für ihre Mitgliedsverbände deutlich erhöhen. Entscheidend ist: Das Wohl der Kinder mit (drohender) Behinderung liegt im Interesse aller Beteiligten.

Anzahl Kitas

Grundsätzlich hat sich in den vergangenen drei Jahren der bekannte Satz bewahrheitet: „Gut gemeint ist nicht gut gemacht“. Die Regelungen im Landesrahmenvertrag weisen zahlreiche Hürden für die Träger von Kindertageseinrichtungen auf. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Der Wandel hin zu einer personenzentrierten Leistung führt dazu, dass Träger nicht langfristig Personal suchen, finden und binden können. Erst mit der Feststellung der Leistungsberechtigung durch den Eingliederungshilfeträger (LVR) bekommen die Kita-Träger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Dies führt dazu, dass – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – bereits seit mehreren Monaten Kinder mit einem erhöhten Förder- und Teilhabebedarf in den Einrichtungen sein können, ohne dass die Kita ihr Personal aufstocken kann.

Eine weiterhin bisher nicht aufgelöste Sackgasse: die Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe

Während die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege den Standpunkt vertritt, dass ein Anspruch der Leistungsberechtigten aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtungen der beiden Leistungen, nämlich zum einen der jugendhilferechtlichen Leistungen nach KiBiz und der heilpädagogischen Leistungen nach SGB IX, besteht und es somit keinen Nachrang der EGH geben kann, widersprechen die Landschaftsverbände dieser Position deutlich. Die Konsequenz: Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung in den Kindertageseinrichtungen umzusetzen, kann für die Träger dieser Einrichtungen ein finanzielles Risiko bedeuten.

Kinderschutz: unsere Kitas als
sicherer Ort für Kinder

Der Schutz unserer Kinder hat sich stetig weiterentwickelt und wurde mit der UN-Kinderrechtskonvention 1989 noch einmal deutlich vorangebracht. Im Laufe der Jahre erhöhte sich die Sensibilität für den Schutz der Kinder und das Verständnis dieses Schutzes erweiterte sich. Nicht nur Familien wurden in den Blick genommen, sondern auch vermehrt Einrichtungen und ihre Mitarbeitenden. Der Bund hat mit dem 2012 verabschiedeten Bundeskinderschutzgesetz ein erstes Zeichen für den Schutz der Kinder gesetzt. 2021 wurde ein weiterer wichtiger Schritt im Kinderschutz gegangen und das SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergänzt. Ziel des Gesetzes ist es, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken und vor allem die in den Blick zu nehmen, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Außerdem wird die institutionelle Zusammenarbeit u. a. zwischen dem Jugendamt und den Akteur*innen im Kinderschutz verbessert. Für die betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe besteht seitdem im Sinne von § 45 (2) Nr. 4 SGB VIII die Verpflichtung, ein Gewaltschutzkonzept, klare Beschwerdemöglichkeiten und Verfahren zur Selbstvertretung vorzuweisen. Auch das Land NRW hat den Kinderschutz noch weiter vorangebracht und 2022 das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Es soll die Arbeit der Jugendämter beim Schutz der Kinder vor Gefährdungen unterstützen und die Qualität des Kinderschutzes schärfen. Außerdem stärkt es die Kinderrechte als Grundlage für den Kinderschutz und stellt sicher, dass Kinder über ihre Rechte informiert und in Entscheidungen einbezogen werden sollen. Zusätzlich zu dem vom Bund erlassenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erweitert das Land in § 11 die Verpflichtung zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes und weitet sie auf alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus – unabhängig von einer Betriebserlaubnispflicht. Bei den Schutzkonzepten soll der Schutz vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt im Mittelpunkt stehen und die Prävention wie auch die Intervention einrichtungsbezogen bedacht werden.

Die AWO am Mittelrhein setzt sich dafür ein, die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, Kinder in ihren Entscheidungen zu unterstützen und sie zu ermutigen, ihre Wünsche und Beschwerden vorzubringen.

Der AWO am Mittelrhein sind die Rechte der Kinder sowie deren Schutz sehr wichtig. So wurden die gesetzlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre begrüßt und die Ausrichtung für den Schutz der Kinder in den Einrichtungen wurde geschärft. Der Bezirksverband hat seinen Einsatz für den Schutz der Kinder in den letzten Jahren noch einmal verstärkt. So wurde der Austausch der Träger der Kindertageseinrichtungen am Mittelrhein ausgeweitet und gemeinsam ein übergeordnetes institutionelles Kinderschutzkonzept erarbeitet. Das 2022 fertiggestellte Konzept bildet eine fundierte Grundlage, um Kinderschutz verantwortungsvoll umzusetzen. Ziel ist es, die Prävention von Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtungen der AWO am Mittelrhein zu optimieren und Grenzverletzungen, Übergriffen und anderen Formen von Gewalt vorzubeugen. Dabei ist es wichtig, dass Kinder ihre Rechte kennen, sie eine Selbstwirksamkeit erfahren und Beschwerdemöglichkeiten bei Bedarf wahrnehmen. Es wird darauf hingewirkt, dass Kinder im Rahmen von präventiven Angeboten einen positiven Umgang zum eigenen Körper entwickeln, sie sich ihrer Grenzen bewusst werden und eine Ich-Stärkung erleben. So können die Kinder sprachfähig werden und selbstbewusst für ihre Rechte einstehen. Im Rahmen der Intervention werden Maßnahmen und Verfahrenswege sowie die Aufarbeitung von Vorfällen beschrieben. Ergänzt wird das Konzept, das laufend angepasst und aktualisiert wird, durch einrichtungsspezifische und individuell auf die Angebote und Strukturen ausgerichtete Schutzkonzepte. So kann der Schutz der Kinder und die Wahrung ihrer Rechte adäquat im Blick behalten werden. Unsere Kinder zu schützen, ist uns ein wichtiges Anliegen. Durch die Einführung von Kinderschutzkonzepten in den Kitas der AWO am Mittelrhein geben wir Kindern die Chance, sich im sicheren Rahmen gut zu entwickeln.

Kinder- und Jugendhilfe

Herausforderungen und
Perspektiven

Der Offene Ganztag auf dem Weg zum Rechtsanspruch

                       Die Jahre 2020 bis 2023 waren geprägt durch das 2021 erlassene Ganztagsförderungsgesetz des Bundes. Dies stellt einen Rechtsanspruch für einen Ganztagsplatz in Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 in Aussicht. Die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs liegt in Händen des jeweiligen Bundeslandes. Die AWO am Mittelrhein machte sich gemeinsam mit der AWO NRW für ein Ausführungsgesetz mit guten Mindeststandards für Qualität im Offenen Ganztag stark. In Gesprächen mit Politik und Ministerien, durch die Entwicklung von Kampagnen wie „Ganz schnell! Ganz gut?!“ oder „OGS ist mehr wert!“ sowie mit Hilfe von Positionspapieren oder Stellungnahmen setzte sich die AWO gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege ein für feste Personalschlüssel in den Gruppen, Einrechnung von Vor- und Nachbereitungszeiten sowie von Teamsitzungen in die Arbeitszeitberechnung, Freistellung der Leitungen, Finanzierung von Vollzeitstellen, Stärkung der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe, eine auskömmliche Finanzierung sowie eine Fachkraft- und Ausbildungsoffensive. 

Das Land NRW hat sich 2022 in seinem Koalitionsvertrag das Vorhaben gesetzt, im Rahmen eines Ausführungsgesetzes die Qualität des Ganztags zu stärken und Mindeststandards zu definieren. Trotz der Ankündigung und allem Kämpfen für Mindeststandards und Qualität im Offenen Ganztag wird das Land seine Versprechen nicht erfüllen und kein Ausführungsgesetz mit verbindlichen Standards verabschieden. So bleibt der Offene Ganztag weiterhin Glücksache.

Anzahl betreuter Schüler*innen OGS

Der Offene Ganztag vor dem finanziellen Kollaps

Das System des Offenen Ganztags ist unterfinanziert. Viele Kommunen leisten freiwillige Zusatzbeiträge, um das Finanzloch des Landes zu füllen. So bleibt es für die Kinder Glücksache, wie der Offene Ganztag vor Ort finanziert ist. Vergleicht man den Pflichtanteil des Landes und der Kommunen sowie die von einer Kommune freiwillig gezahlten Beträge mit den Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege für eine Mindestfinanzierung, so wird deutlich, dass die Träger des Mittelrheins zwischen 25.000 und 50.000 € pro Gruppe hinter den geforderten Mitteln zurückliegen. Bei solch teilweise großen Differenzen ist an Mindeststandards und an gute Arbeitsbedingungen kaum zu denken. Umso dankbarer sind wir all den Mitarbeitenden, die ihr Bestes für die OGS am Mittelrhein und somit für die Kinder geben.

Das im Koalitionsvertrag 2022 festgelegte Vorhaben des Landes, die finanziellen Ressourcen des Offenen Ganztags anzupassen, ist nicht erfolgt. Der Einsatz der AWO und der Freien Wohlfahrtspflege auf den verschiedensten Ebenen hat nicht gefruchtet. Zwar erhöht sich der Landesbeitrag jährlich um 3 %, doch fängt das nicht die steigenden Kosten auf.

Die katastrophalen finanziellen Bedingungen haben Folgen für Kinder, Personal und damit für die Ausgestaltung der Arbeit sowie für Familien an sich: Wegfall von Randzeitbetreuungen, geringer qualifiziertes Personal, Wegfall von Projekten, größere Gruppen, …

Die AWO setzt sich für eine Finanzierung des Mindeststandards und einen erhöhten Landesanteil am Zuschuss für den Offenen Ganztag ein, um eine gute OGS für unsere Kinder zu ermöglichen.

Das Bild zeigt vier bunte, grafisch gestaltete Szenen mit jeweils einem Schlagwort: ‚Gassigeherin‘, ‚Langschläferin‘, ‚Frühstücksmensch‘ und ‚Frühsportler*in‘. Jede Szene hebt verschiedene Lebensstile hervor und ist mit lebhaften Farben wie Orange, Pink, Blau und Grün gestaltet. Oben rechts in jeder Szene steht ‚ganztaggestalten.de‘, was auf ein Thema im Bereich Ganztagsbetreuung hinweist. Es handelt sich um eine Grafik der AWO Mittelrhein imd Geschäftsbericht.
Personalkampagne „Wir suchen Dich für den Offenen Ganztag“

Frühstücksmensch oder Langschläfer*in?

Seit vielen Jahren gehört der Offene Ganztag zum Leben in der Schule dazu. Ein ganzheitlich gestalteter Schulalltag mit Unterricht und außerschulischen Bildungs- und Freizeitangeboten der Jugendhilfe ist für fast alle Grundschulen mittlerweile Alltag. Die individuellen Stärken und Bedürfnisse eines jeden Kindes dabei in den Blick zu nehmen, ist unabdingbar. Wir brauchen Teams, die Kinder dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln, und sie in ihren eigenen Bedürfnissen wahrzunehmen sowie wertzuschätzen.

Doch bundesweit fehlen Mitarbeitende, die die Teams des Offenen Ganztags vervollständigen. Insgesamt 100.000 zusätzliche (pädagogische) Kräfte werden benötigt, um den Betreuungsbedarf bis 2030 zu sichern. Nur mit zusätzlichen Kräften können individuelle Bildungsangebote fester Bestandteil des Offenen Ganztags bleiben, kleine Gruppen ermöglicht werden und Kindern die Zeit und Aufmerksamkeit gegeben werden, die sie benötigen.

Der Bezirksverband hat 2022 gemeinsam mit seinen Trägern des Offenen Ganztags eine Kampagne für mehr Personal entwickelt. Sie setzt die Arbeitszeiten des Offenen Ganztags als einen Aspekt der Rahmenbedingungen in den Fokus, die hauptsächlich ab dem späten Vormittag beginnt und sich über den Nachmittag erstreckt. Die Internetseite www.ganztaggestalten.de gibt einen Blick über die inhaltliche Arbeit und unsere Träger des Offenen Ganztags.

Gemeinsam mehr Erreichen –
Kooperation mit dem Bezirk Niederrhein in der Jugendhilfe

In den AWO Bezirksverbänden Mittelrhein und Niederrhein sind Offene Ganztagsschulen sowie ambulante und (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung für viele AWO-Träger seit Jahren ein wichtiges Geschäftsfeld. Gesetzliche Neuerungen, wie die Umstellung auf ein inklusives SGB VIII und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, stellen die Träger vor große Herausforderungen, bieten aber auch Chancen der Weiterentwicklung. Vor diesem Hintergrund spielt eine effektive, fundierte und proaktive Spitzenverbandsvertretung eine wichtige Rolle. Um die spitzenverbandlichen Tätigkeiten in den Geschäftsfeldern der Jugendhilfe zu optimieren und die Bereiche auch auf Landes- und Bundesebene umfassend vertreten zu können, haben die AWO Bezirksverbände Mittelrhein und Niederrhein ihre Zusammenarbeit in den Bereichen des Offenen Ganztags und der Hilfen zur Erziehung ausgeweitet und sind Mitte 2022 eine feste Kooperation eingegangen: Die übergeordnete spitzenverbandliche Vertretung des Offenen Ganztags liegt nun bei der AWO Niederrhein und ergänzt die Arbeit des Bezirksverbands Mittelrhein mit seinen Trägern des Offenen Ganztags gewinnbringend.

Kooperation im Bereich Hilfen
zur Erziehung (HzE)

Seit Oktober 2022 gibt es im Rahmen einer Kooperation zwischen dem AWO Bezirksverband Mittelrhein und dem AWO Bezirksverband Niederrhein eine gemeinsame Referentin für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE). Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Klient*innen und Kolleg*innen im Bereich HzE nachhaltig zu verbessern und optimal zu gestalten.

Im Rahmen dieser Kooperation begleitet Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH, die Belange derjenigen, die Hilfen zur Erziehung anbieten. Dazu gehören alle Kreisverbände des Bezirksverbandes AWO Mittelrhein, des Bezirksverbands AWO Niederrhein sowie der Sommerberg selbst. Diese Rolle umfasst regelmäßige Treffen und den Austausch mit Vertreter*innen der Kreisverbände sowie dem Träger Der Sommerberg. Ziel ist es, aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich HzE zu identifizieren und zu diskutieren.

Vernetzung und Austausch

Neben den regionalen Treffen ist so eine Vertretung der Kooperationsteilnehmer in verschiedenen Sitzungen und Arbeitskreisen gewährleistet. So können wir einen umfassenden Austausch und eine Vernetzung auf verschiedenen Ebenen sicherstellen. Darüber hinaus beteiligt sich unsere Referentin für HzE an verschiedenen Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen, darunter die Mitwirkung an Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorlagen und Positionspapieren zu HzE-Themen. Die Teilnahme an Fachtagen und die Funktion als Aufsichtsratsmitglied in der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. ergänzen das Engagement.

Vernetzung und Austausch

Neben den regionalen Treffen ist so eine Vertretung der Kooperationsteilnehmer in verschiedenen Sitzungen und Arbeitskreisen gewährleistet. So können wir einen umfassenden Austausch und eine Vernetzung auf verschiedenen Ebenen sicherstellen. Darüber hinaus beteiligt sich unsere Referentin für HzE an verschiedenen Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen, darunter die Mitwirkung an Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorlagen und Positionspapieren zu HzE-Themen. Die Teilnahme an Fachtagen und die Funktion als Aufsichtsratsmitglied in der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. ergänzen das Engagement.

Ziele und Ausblick

Ein zentrales Anliegen dieser Kooperation ist der wechselseitige Austausch von Informationen zwischen Praxis und Gremien. Dies ermöglicht nicht nur, Probleme zu benennen, sondern auch Einblicke und Erfahrungen aus der Praxis in die Entscheidungsfindung auf Landes- und Bundesebene einzubringen. Dieser Austausch ist entscheidend, um eine bessere Zusammenarbeit und ein tieferes Verständnis auf beiden Seiten zu fördern.

Wie in vielen Bereichen benötigen auch die notwendigen Veränderungen in den Hilfen zur Erziehung Zeit. Dennoch sind wir auf dem Weg, positive Entwicklungen anzustoßen. Es ist ein kontinuierlicher Prozess, bei dem durch gezielten Austausch und Engagement Fortschritte erzielt werden können. Diese Kooperation zeigt, dass gegenseitige Information und Austausch möglich und für die Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung gewinnbringend sind.

Freiwilligendienste / Bezirksjugendwerk

Das Bezirksjugendwerk der AWO Mittelrhein

                       Das Bezirksjugendwerk der AWO Mittelrhein (BJW) wurde im Jahr 2019 von engagierten ehrenamtlichen jungen Menschen wiedergegründet. Seitdem ist viel passiert. Das größte Highlight des BJW ist die jährlich stattfindende Sommerfreizeit, die für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) angeboten und von ehrenamtlichen Teamenden (20 bis 30 Jahre) begleitet wird. Die Sommerfreizeiten bieten eine gute Möglichkeit, um auf das BJW aufmerksam zu machen und darüber neue interessierte junge Menschen für die ehrenamtlichen Tätigkeiten im BJW zu erreichen. So fand im Jahr 2022 eine Spanien-Freizeit vom 12.07. bis 26.07.2022 mit 41 Teilnehmenden und sechs ehrenamtlichen Teamenden in St. Pere Pescador statt. Besonders der Windsurf-Kurs, die Snorkeling-Tour (Fahrradfahren und Schnorcheln), die Watertrekking-Tour, der Ausflug nach Barcelona und eine Costa-Brava-Rundfahrt mit Halt auf einem spanischen Markt waren beliebt. Zur Freizeit gehörte ebenso ein Vortreffen für die Teilnehmenden und die Eltern, das am 26.06.2022 im MJZ in Köln-Chorweiler stattgefunden hat. Zudem gab es ein Nachtreffen für die Teilnehmenden am Wochenende vom 13.01. bis zum 15.01.2023 im Naturfreundehaus Neuenkamp in Leichlingen. Sowohl das Vor- als auch das Nachtreffen wurden von den Teamenden ehrenamtlich geplant und durchgeführt.

Im Jahr 2023 ging die Sommerfreizeit vom 01.07. bis zum 10.07.2023 mit 40 Teilnehmenden und sechs Teamenden nach Grömitz (D) an die Ostsee. Höhepunkte der Freizeit waren der Ausflug nach Lübeck, der Kletterpark und das Erlebnisbad sowie die Quiz Night und das Spiel Schlag den Betreuer. Unterstützt wurde das Team während der Freizeit durch die beiden Vorstandsvorsitzenden und die Geschäftsführung des BJW, die rund um die Uhr erreichbar waren. Das dazugehörige Vortreffen für die Teilnehmenden und Eltern fand am 03.06.2023 in der AWO Leichlingen statt. Wie auch 2022 wurde das Nachtreffen am Wochenende vom 15.12. bis 17.12.2023 im Naturfreundehaus Neuenkamp in Leichlingen veranstaltet. Highlights waren das gemeinsame Kochen, die Kostümparty und das Backen von Weihnachtsplätzchen. Beide Veranstaltungen wurden wieder von den Teamenden geplant und durchgeführt. Für das Freizeitteam fand in diesem Jahr erstmals ein Reflexionstag in Köln am 19.11.2023 statt. Schwerpunkt der Veranstaltung war neben der Reflexion von Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung der Freizeit mit Blick auf das Team und zukünftige Freizeiten auch der Umgang mit problematischen Verhaltensweisen, der Pubertät und weiteren Problemen.

Seit der Gründung und bis zur Neuwahl im Jahr 2021 waren im Vorstand Luisa Bonfiglio und Marius Brüggendiek als Vorsitzende und Tobias Siefen als Beisitzer aktiv. Mit der Bezirksjugendwerkkonferenz am 17.12.2021 wurde ein neuer Vorstand für die nächsten zwei Jahre gewählt: Verena Kordes und Tobias Siefen übernahmen den Vorsitz und Marius Brüggendiek und Dheyazan Al Tawil den Beisitz. Durch die Corona-Pandemie war die Aufbauarbeit des Bezirksjugendwerks im Jahr 2020 und 2021 leider massiv eingeschränkt und herausfordernd. Veranstaltungen und Projekte durchzuführen, war in dieser Zeit schwierig. So musste z. B. die geplante Spanien-Freizeit vom 26.06. bis zum 09.07.2020 mit 40 Teilnehmenden und fünf Teamenden abgesagt werden und auch im Jahr 2021 konnte keine Sommerfreizeit angeboten werden.

Neben der jährlich stattfindenden Sommerfreizeit hat der Vorstand in den Jahren 2020 bis 2023 die Öffentlichkeitsarbeit vorangebracht, indem eine Facebook-Seite (Bezirksjugendwerk der AWO Mittelrhein) und ein Instagram-Account (Bezirksjugendwerk_Mittelrhein) angelegt wurden und weiterhin gepflegt werden. Ebenso gibt es mittlerweile eine WhatsApp-Community für die Ehrenamtlichen im Bezirk. Für die Vorstandsarbeit fand vom 18. bis 19.03.2022 und am 25.11.2023 jeweils ein Vorstandscoaching statt. Der Vorstand trifft alle Entscheidungen für das Bezirksjugendwerk. Des Weiteren nimmt das Bezirksjugendwerk an Präsidiumssitzungen des Bezirksverbandes teil.

In den Jahren 2020 und 2021 wurde die ehrenamtliche Arbeit des Vorstandes durch den Bezirksverband in der Verwaltung unterstützt. Seit Ende 2021 hat das Bezirksjugendwerk eine hauptamtliche Geschäftsführung. Bis Februar 2023 wurde diese Aufgabe von Anke Scholz vom Bezirksverband mit 10 Wochenstunden übernommen. Seit Februar 2023 ist Ruth Narberhaus mit 19,5 Wochenstunden als Geschäftsführerin beim Bezirksjugendwerk angestellt.

Vorstand des AWO Bezirksjugendwerks: Zwei Männer und eine Frau posieren vor einem Bildschirm mit einem zugeschalteten Teilnehmer. Das Bild erscheint im Bereich Sozialpolitik des AWO Geschäftsberichts.
Vorstand des Bezirksjugendwerks

Daher gibt es seit 2023 eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bezirksverband und dem Bezirksjugendwerk, in der die finanzielle Unterstützung für allgemeine Kosten sowie Personalkosten und weitere Unterstützungen, wie z. B. Nutzung der Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes und Übernahme der Aufgaben in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Controlling und EDV, geregelt sind. Sie wird jährlich angepasst. Dank des darin vereinbarten Personalkostenzuschusses ist es dem Bezirksjugendwerk möglich, eine hauptamtliche Geschäftsführung einzustellen und die Weiterentwicklung des Bezirksjugendwerks voranzutreiben.

Trotz der Herausforderungen und Einschränkungen während der Corona-Pandemie hat sich das Kreisjugendwerk Bonn/Rhein-Sieg (KJW) im November 2020 mit Unterstützung des Bezirksjugendwerkvorstands und des Landesjugendwerks gegründet. Seitdem wächst und entwickelt sich das KJW stetig weiter und hat schon viele Herausforderungen meistern können. Das KJW hat seit der Gründung viele Mitglieder und Engagierte für die Jugendverbandsarbeit gewinnen können. Durch einen aktiven und motivierten Vorstand konnten viele Angebote umgesetzt werden, wie z. B. Hausaufgabenhilfe, diverse Ausflüge, internationale Kochabende, Spieleabende, Empowerment-Workshops, Iftar-Veranstaltungen und Kreativangebote. Neben dem Kreisjugendwerk Bonn/Rhein-Sieg gibt es im Bezirk noch drei weitere Jugendwerke (Rhein-Oberberg, Leichlingen und Erftstadt). Ein Jugendwerk in Aachen ist in Planung.

Engagement und Erfolge in herausfordernden Zeiten

                       Unsere Freiwilligendienste bieten jungen Menschen die Möglichkeit, ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen zu stärken und einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. In den Jahren 2020 bis 2023 waren 140 Freiwillige im FSJ und BFD in den Einrichtungen des Konzerns tätig, in den Kreisverbänden und dem Regionalverband sowie deren Untergliederungen unterstützten 269 Freiwillige die Einrichtungen vor allem in den Bereichen der Altenhilfe, der Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag.

Neben der pädagogischen Begleitung unserer Freiwilligendienstleistenden in den meist 25 Seminartagen erfolgte auch eine individuelle Begleitung durch das Team des Bezirksverbands in den Einrichtungen vor Ort. Eine bemerkenswerte Ausdauer und Hingabe zeigten unsere Freiwilligen während der Corona-Pandemie. Trotz der großen Belastungen durch die Pandemie waren sie unermüdlich im Einsatz. Die jungen Menschen waren für die Menschen in den Altenhilfeeinrichtungen und die Eltern unserer anvertrauten Kinder eine zusätzliche Stütze im Alltag.

Ehemalige FSJler der AWO:

0 %

bleiben im
sozialen Bereich

Zukunftspläne der FSJler

2022/2023

Für den Jahrgang 2022/2023 wurde erstmals eruiert, wie die Freiwilligendienstleistenden ihre Zukunft nach ihrem Freiwilligendienst gestalten. Die Rücklaufquote lag bei 60 % und zeigte, dass mehr als ein Drittel der ausgeschiedenen Freiwilligen direkt bei der AWO bleiben und über 4 % ihre Zukunft in der AWO planen. Ein Drittel bleibt im sozialen Bereich. Lediglich bei einem knappen Drittel der Befragten liegen die Pläne für die Zukunft außerhalb der sozialen Berufe. 25,53 % starten eine Ausbildung in der Einsatzstelle, 4,26 % besuchen eine Schule, um im Anschluss eine Ausbildung in der Einsatzstelle zu beginnen. 6,38 % starten eine Tätigkeit in der Einsatzstelle (zum Teil zur Finanzierung des Studiums), 17 % beginnen ein Studium im sozialen Bereich, 10,64 % beginnen eine soziale Ausbildung bei einem anderen Träger, 2,13 % gehen in die Schulbildung mit Fachrichtung Soziales, 12,77 % beginnen eine Ausbildung und 14,89 % ein Studium im nicht sozialen Bereich, 6,38 % fallen unter Sonstiges (Wehrdienst, Schulbildung).

Freiwilligendienst stärken

Im Mai 2023 initiierten die Bundessprecher*innen der Freiwilligendienste die Petition „Freiwilligendienst stärken“. Mit großem Erfolg: Die Kürzungen bei den Freiwilligendiensten für 2024 konnten verhindert werden. Auch die Mitarbeitenden des AWO Bezirksverbands und seiner Tochtergesellschaften haben sich zahlreich an der Zeichnung der Petition beteiligt und so zum Gelingen beigetragen. Dieses Ergebnis der Petition geht über einen politischen Sieg hinaus – es ist ein Triumph für Gemeinschaft, Solidarität und Engagement.

Altenhilfe / Eingliederungshilfe

Pflegeversicherung: Wann kommt die überfällige Finanzierungsreform?

                       Seit Jahren folgt eine Pflegereform der nächsten. Hintergrund ist, dass die Anzahl pflegebedürftiger Menschen steigt, die Zahl der Fachkräfte in der Pflege sinkt und die Kosten der Eigenanteile zunehmen. Der Beitragssatz soll jedoch nicht stark erhöht bzw. die Finanzierung der Pflegeversicherung von Grund auf reformiert werden.

Der Bundesgesetzgeber ist dabei bemüht, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und den Kostenanstieg der Eigenanteile zu begrenzen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) mit einer weiteren Pflegereform im Sommer 2021 verpflichtete alle Träger, die Beschäftigten nach Tarif zu entlohnen, begrenzte die Eigenanteile für Heimbewohner*innen durch Zuschüsse der Pflegeversicherung und führte ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem in der vollstationären Pflege ein, anhand dessen die Einrichtungen mehr Personal einstellen können.

Das waren gute Ideen, die jedoch die Ausgaben der Pflegeversicherung weiter erhöhten. Mit jeder Reform stiegen der bürokratische Aufwand für unsere Dienste und Einrichtungen und der Beratungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen. In 2023 folgte das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Anstelle der notwendigen Finanzierungsreform mit dem Ziel, die Pflegeversicherung finanziell solide aufzustellen, erfolgten lediglich kleine Leistungsverbesserungen und ein moderater Anstieg des Beitragssatzes. Der Steuerzuschuss von 1 Mrd. € für die Pflegeversicherung wurde durch das Finanzministerium wieder gestrichen.

Ein Mann unterstützt eine Frau im Rollstuhl. Dabei hält sie eine Pflanze in der Hand. Das Bild erscheint im AWO Geschäftsbericht im Bereich Pflegeversicherung und Soziotherapie.
„Menschen, die sich Gutes tun.“
Ein Mann unterstützt eine Frau im Rollstuhl. Dabei hält sie eine Pflanze in der Hand. Das Bild erscheint im AWO Geschäftsbericht im Bereich Pflegeversicherung und Soziotherapie.
„Menschen, die sich Gutes tun.“

Was brauchen wir?

  1. Eine zukunftssichere Pflegereform mit verlässlicher Finanzierung über den Zeitraum der nächsten Legislaturperiode hinaus. Sie muss verhindern, dass die Zuzahlungen für pflegebedürftige Menschen ständig ansteigen, und gleichzeitig den Leistungsanbietern ein wirtschaftliches Arbeiten ermöglichen. Und sie muss natürlich den erwarteten Anstieg pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren berücksichtigen.
  2. Einen Abbau bürokratischer Vorschriften, der das Arbeiten in den Einrichtungen und Diensten wieder attraktiver macht. Mittlerweile gibt es viele Vorgaben vom MAGS NRW oder der Bezirksregierung Münster, die die Einrichtungen regelmäßig erfüllen müssen, es werden Konzepte z. B. zu freiheitsentziehenden Maßnahmen oder zum Umgang mit Krisensituation (zu länger andauerndem Stromausfall, Überschwemmungen etc.) gefordert und es müssen jährlich aufwändige Angaben zur tariflichen Entlohnung der Beschäftigten gemacht werden.
  3. Eine klare Leistungssystematik, die auch die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen wieder verstehen. Alleine in der ambulanten Pflege gibt es neben Pflegesachleistungen und Pflegegeld noch die Möglichkeit der Kombination dieser beiden Leistungen, einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag und einen Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen in niedrigschwellige Entlastungsleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Schulungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Diese Angebote gehen mit unterschiedlichen Abrechnungsformen mit z. T. unterschiedlichen Leistungsanbietern einher und sind nur schwer zu überblicken.

Soziotherapie: Endlich in NRW vertraglich geregelt!

Die Leistung der Soziotherapie wurde in 2001 in das SGB V aufgenommen. Sie soll psychisch schwer erkrankte Menschen dazu befähigen, mit der Hilfe von Soziotherapeut*innen regelmäßig Ärzt*innen aufzusuchen, Medikamente einzunehmen und andere notwendige Unterstützungsleistungen zu beanspruchen. Ziel ist es, durch Stabilisierung der gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Situation der Patient*innen eine Verschlimmerung des Krankheitsverlaufes und damit weitere Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Die Jahre danach gelang es nur in wenigen Bundesländern, die Leistungen mit den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen zu verhandeln. Diese Abschlüsse waren geprägt von hohen Anforderungen an die Anbieter, verbunden mit einer deutlichen Unterfinanzierung der Leistung. Umso erfreulicher ist der Abschluss eines Landesrahmenvertrags zur Soziotherapie in NRW nach 3,5 Verhandlungsjahren in 2021 zu bewerten: Er beinhaltet gute Bedingungen für die Leistungserbringer sowie eine auskömmliche Finanzierung. Für die Anbieter ist die Leistung gut kombinierbar mit dem Angebot des ambulant betreuten Wohnens in der Eingliederungshilfe oder der ambulanten psychiatrischen Pflege. Zu hoffen ist, dass es auch bei diesen guten Bedingungen bleibt und weiterhin genug Fachkraftpersonal zur Verfügung steht.

Die Neuausrichtung des BTHG und der Umgang am Sommerberg damit

                       Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf eine neue Grundlage gestellt. Im Zentrum der Neuausrichtung stehen dabei die Herauslösung aus der Sozialhilfe, der personenzentrierte Ansatz und das Bedarfsermittlungsinstrument (BEI). Das Ziel ist es, Menschen mit Behinderung nicht nur als Empfänger*innen von Leistungen zu sehen, sondern als aktive Gestalter*innen ihres eigenen Lebens.

In den Wohnangeboten des Sommerbergs hat diese Neuorientierung die Rechte der Bewohner*innen nachhaltig gestärkt und der Sommerberg hat die Mitbestimmung noch stärker in den Vordergrund gehoben. Mit umfangreichen Befragungen wurden individuelle Wünsche und Bedürfnisse von Bewohner*innen und betreuten Menschen mit Behinderung erfasst. Das Ergebnis dieser partizipativen Herangehensweise führte in vielen Fällen zu Veränderungen – bis hin zu Umzügen: Menschen, die für sich neue Bedarfe entdeckt haben, konnten in eine Umgebung wechseln, die besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Mit dem BTHG haben sich aber auch die Rahmenbedingungen für neue Wohnformen der Eingliederungshilfe verbessert. Der Sommerberg konnte neue Wohnangebote schaffen, die die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fördern und die individuelle Teilhabe stärken.

Der Sommerberg setzt damit ein klares Zeichen: Teilhabe bedeutet Mitbestimmung. Diese Veränderung spiegelt das Grundprinzip des BTHG wider: Menschen mit Behinderung die größtmögliche Autonomie in ihrem Leben zu ermöglichen und ihnen den Weg zu ebnen, ihre eigene Zukunft aktiv zu gestalten.

Das Grundprinzip des BTHG: Menschen mit Behinderung die größtmögliche Autonomie in ihrem Leben zu ermöglichen und ihnen den Weg zu ebnen, ihre eigene Zukunft aktiv zu gestalten.

Integrations- / Antidiskriminierungsarbeit

Chancengleichheit fördern und Diskriminierung abbauen

                        Das Institut zur Interkulturellen Öffnung (IZIKÖ) begleitet seit 2005 Institutionen in ihrem Prozess der interkulturellen Öffnung. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Durch individuelle Beratung werden Institutionen bei der Ermittlung von Handlungsbedarfen, der Entwicklung von Lösungsstrategien und der Evaluierung ihrer interkulturellen Ausrichtung unterstützt. IZIKÖ fördert den Abbau von Zugangsbarrieren, den Aufbau interkultureller Netzwerke und die Verbesserung der kommunikativen Kompetenzen der beteiligten Akteur*innen.

Die „Chancenwerkstatt für Vielfalt und Teilhabe“ und die Servicestelle BANDAS sind zentrale Initiativen der AWO Mittelrhein, die sich für den Abbau von Diskriminierung einsetzen. Die Chancenwerkstatt organisiert Seminare, Workshops, Initiativen und Veranstaltungen, die Menschen für Rassismus und Ausgrenzung sensibilisieren. Sie bietet eine Plattform, auf der Expert*innen und Betroffene gemeinsam Wege finden, um strukturelle Diskriminierungen zu überwinden. Die Veranstaltungen wie auch „Vielfalt – das Bildungsmagazin“ und die Newsletter richten sich an ein breites Publikum, von Studierenden über Pädagog*innen bis hin zu Aktivist*innen. Während die Chancenwerkstatt auf Vielfalt, Intersektionalität, Antirassismus und Chancengerechtigkeit im Allgemeinen abzielt, konzentriert sich BANDAS auf den Bildungssektor. Seit 2021 berät BANDAS Schüler*innen im Regierungsbezirk Köln, die in der Schule Diskriminierung erleben. Die Beratung ist vertraulich, parteilich und kann auf Wunsch anonym erfolgen. BANDAS unterstützt Schüler*innen dabei, ihre Erfahrungen zu verarbeiten, und hilft ihnen, gegen Diskriminierung vorzugehen.

Das Bild zeigt eine Straßenszene mit Bäumen. Davor sind mehrere Schilder und Plakate aufgehängt, die mit Botschaften wie ‚Existenzangst‘, ‚Offene Ausländerämter‘, ‚Rückkehr zur Präsenzberatung‘ und ‚Geht ans Telefon‘ beschriftet sind. Es handelt sich um Aktion der Integrationsarbeit der AWO Mittelrhein.
Aktion der Integrationsarbeit 

Mit der Servicestelle AKTIS „Aktiv im Stadtteil“ bietet die Integrationsagentur in Köln-Kalk und -Ostheim vielfältige Aktivitäten an, um das Zusammenleben von Einwander*innen zu fördern. Dazu gehören Frauenprojekte wie „Kulturen begegnen sich“, Veranstaltungen zu Themen wie Zuwanderung aus Südosteuropa, Geflüchtete aus der Ukraine, politische Partizipation und interkulturelle Ausflüge. Ehrenamtliche unterstützen bei der Begleitung von Migrant*innen und helfen bei Begegnungsveranstaltungen im Stadtteil. Weitere Angebote umfassen digitale Schulungen für Senior*innen, interkulturelle Trauerbegleitung sowie Kurse und Selbsthilfegruppen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte.

Das ARABEL-Programm richtet sich an arabischsprachige Geflüchtete in Köln und Umgebung und bietet bedarfsorientierte Angebote, um die ersten Phasen des Ankommens zu erleichtern. Zweisprachige, deutsch-arabische Angebote fördern die sprachliche Integration und vermitteln wichtige Informationen über das Bildungssystem. Dies ist besonders für Eltern relevant, die ihre Kinder in Kita und Schule unterstützen möchten. Das Programm richtet sich an Menschen mit unterschiedlichen Bildungsniveaus und schafft nachhaltige Strukturen zur Teilhabe. Ziel ist es, arabischsprachige Eltern als Multiplikator*innen zu befähigen, die andere in ihrer Community unterstützen.

Ausgewählte Zahlen

Migrationsberatung
Erwachsene

2020
0
2021
0
2022
0
2023
0

Migrationsberatung
bis 27 Jahre

2020
0
2021
0
2022
0
2023
0

AWO Rheinlandstiftung

Hilfe vor Ort

                       Wo die staatliche Förderung nicht greift, kann die AWO Rheinlandstiftung helfen – gliederungsübergreifend und im ganzen Bezirksgebiet. Im Berichtszeitraum des Bezirksverbandes traf die coronabedingte Schließung der Bildungseinrichtungen Kinder aus benachteiligten Lebensverhältnissen besonders hart. Noch bevor staatliche Förderprogramme aufgesetzt wurden, war die AWO Rheinlandstiftung da und half, Kinder wieder an strukturiertes Lernen heranzuführen.

Die Maskenpflicht in der Schule und im Offenen Ganztag war für arme Familien eine zusätzliche finanzielle Belastung. Die AWO Rheinlandstiftung startete eine Spendenaktion und verteilte über die Offenen-Ganztags-Angebote der AWO im Bezirksgebiet 17.000 kindgerechte, sichere Masken an Kinder aus bedürftigen Familien.

Nach Corona kam die Flut. Die AWO Rheinlandstiftung rief zu Spenden auf und konnte so schon nach zwei Wochen „schnelle Hilfen“ in Höhe von 500 € pro Haushalt an Hochwasserbetroffene weiterleiten. Acht Wochen nach der Katastrophe waren über 1.100 Hilfsanträge positiv beschieden und ausbezahlt. Insgesamt wurden in den Jahren 2020 bis 2023 123.000 € an 31 Projekte für Kinder, Familien und Senior*innen ausgeschüttet. Mehr unter: awo-rheinlandstiftung.de.

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an gesammelten Spendengeldern

für 31 Projekte

Förderunghilfe durch AWO Rheinlandstiftung
2020202120222023
Anzahl der geförderten Projekte61195
Gesamtsumme der Projektförderung (ohne Fluthilfe)26.00037.4002670032900
Fluthilfe550.000
RegionenBonn/Rhein-Sieg Köln Heinsberg Rhein-Erft/Euskirchen Aachen Bonn/Rhein-Sieg Köln Rhein-Erft/Euskirchen Rhein-Berg gesamtes BezirksgebietAachen Köln Rhein-BergAachen-Land Köln Rhein-Erft/Euskirchen